Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen ab acht Personen für Gruber's Restaurant, Clever Str. 32, 5o668 Köln

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vorbestellungen von gastronomischer Versorgung, die in unserem Hause stattfindet.

2. Ein voller "á la carte-Service" wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen, für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden.

3. Nebenleistungen wie Musikkapellen, Sonderdrucke von Menükarten oder Spezialarrangements von Blumenschmuck werden extra berechnet.

4. Musiker- und Künstlergagen werden vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder sind uns im voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren trügt der Veranstalter.

5. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen, es sei denn, die Reduzierungsanzahl wird wenigstens drei Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste werden die ersparten Aufwendungen in Abzug gebracht.

6. Bei Veranstaltungen, die sich über 24 Uhr ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Nachtzuschlag in Höhe von € 3o,- je angefangener Stunde.

7. Unsere Preise sind Endpreise, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die mehr als vier Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung liegen, eine Preiserhöhung je nach Markt- und Kostenlage vorbehalten. Diese wird vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.

8. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug Nettokasse innerhalb von 1o Tagen nach Erhalt. Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 15 Personen beteiligt sind, ist bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung, bei späterer Bestellung unverzüglich, eine Vorauszahlung in Höhe von 5o % der zu erwartenden Kosten für Speisen zu leisten. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu.

9. Wird die Veranstaltung weniger als acht Kalendertage vorher storniert oder findet ohne Absage nicht statt, wird der Endpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen berechnet. Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von € 8,- netto pro Person in Ansatz gebracht.

Bei Nichtstornierung einer Veranstaltung mit vereinbartem Menüpreis ist der Menüpreis zur Hälfte zu zahlen. Hinsichtlich des Getränkekonsums gilt die obige Regelung.

10. Besteht begründeter Anlaß zu der Vermutung, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Termin steht uns ebenso zu, wenn durch eine bis zu diesem Zeitpunkt eingegangene weitere Reservierung nicht mehr die räumliche Möglichkeit besteht, die bestellte gastronomische Versorgung zu gewährleisten. Dies gilt für Bestellungen mit weniger als 15 Gästen.

11. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er als Gesamtschuldner.

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